Das Land unterscheidet zwischen dem steuerlichen Wohnsitz und dem gewöhnlichen Wohnsitz. Die Unterscheidung ist die laufende oder übliche Anwesenheit. Damit der Wohnsitz als steuerlicher Wohnsitz gilt, muss ich mich mindestens 183 Tage jährlich vor Ort aufhalten.
Malta Doppelbesteuerung
Das wäre nicht zwingend, doch bei einem kürzeren Aufenthalt würde das Doppelbesteuerungsabkommen greifen. So treffe ich meine wesentlichen Entscheidungen seit meiner maltesischen Firmengründung tatsächlich hier im Land, was sich aufgrund des herrlichen Wetters, der freundlichen Menschen und der überaus zugänglichen Frauen absolut lohnt. Ich habe diesen Schritt noch nicht einen Tag lang bereut. Er ist allen Unternehmern zu empfehlen, die ihr Geschäft von hier aus betreiben könnten. Die Online-Wirtschaft zählt auf jeden Fall dazu. Daher rufe ich meine deutschen Unternehmerfreunde auf, sich endlich von der absurden deutschen Steuerlast und den Schikanen der deutschen Finanzämter zu befreien und sich für eine maltesische Firma zu entscheiden. Ich wurde dabei ausgezeichnet beraten und danke an dieser Stelle der Kanzlei, die mich umfassend betreut hat.