September 18, 2019

Limited Gründen in Malta

Malta gehört zu den sehr wohlhabenden Ländern der EU, was auch an den sehr günstigen Steuersätzen und weiteren Steuererleichterungen liegt. Zu jenen gehört die Erstattung der Körperschaftssteuer zu 6/7, wenn die Firma wirklich im Land ansässig ist. Hinzu kommen weitere Vorteile wie eine sehr gut entwickelte IT-Infrastruktur (deutlich besser als in Deutschland), ein gut ausgebauter Finanzsektor und qualifizierte Arbeitskräfte.

Firmengründung in Malta: Welche Möglichkeiten gibt es?

Die wichtigsten maltesischen Unternehmensarten sind:

  • Offene Handelsgesellschaft (General Partnership)
  • Kommanditgesellschaft (Limited Partnership)
  • Aktiengesellschaft
  • GmbH, die hier Limited Liability Company heißt

Für jede dieser Gesellschaftsformen gibt es bestimmte Gründungsbestimmungen. Welche Form für Sie speziell infrage kommt, hängt von Ihrem Kapital, weiteren Gesellschaftern und dem Geschäftszweck ab. Dazu beraten wir Sie gern. Sie erhalten von unseren Gründungsberatern die komplette Beistandsleistung, damit Ihre Firmengründung rechtskonform abläuft und Sie gleichzeitig die maltesischen Steuervorteile in voller Höhe genießen können.

Firmengründung in Malta: Was ist zu beachten?

Auch wenn die Vorzüge einer maltesischen Limited unbestritten sind, gibt es doch einige Punkte zu beachten, damit sich der Aufwand am Ende wirklich lohnt. Es bestehen bei mangelnder Sachkenntnis einige Steuerfallen. Diese sind:

  • #1: Sie müssen dem deutschen Finanzamt anzeigen, dass Sie Anteile einer ausländischen Gesellschaft erwerben. Diese Regelung gilt ab 10 % solcher Anteile.
  • #2: Niederlassungsfreiheit in der EU: Sie dürfen legal das Steuergefälle in der EU ausnutzen, Ihre maltesische Firma ist also nach EU-Recht keine Scheinfirma. Doch für EU-Staaten mit einem Körpersteuersatz unter 25 % gibt es ergänzende Vorschriften. Diese fordern, dass Sie Ihren Geschäftsbetrieb inklusive Betriebsleitung wirklich im Zielland einrichten und dort auch aktive Einkünfte erzielen. Eine maltesische Briefkastenfirma funktioniert definitiv nicht.
  • #3: Erstattung der maltesischen Körperschaftssteuer: Sie erhalten 6/7 der Körperschaftssteuer von zunächst 35 % vom maltesischen Finanzamt zurück. Doch auch hierzu sind der maltesische Firmensitz und Geschäftsbetrieb sowie ein maltesisches Konto (!) erforderlich.
  • #4: Es ist ein eigenes Büro erforderlich. Sie können ausdrücklich nicht das Büro eines Beraters oder Anwalts vor Ort nutzen. Diese Betriebsstätte schaut sich das maltesische Finanzamt gegebenenfalls an.

Wenn Sie weiterer Fragen haben, beraten wir Sie gern!