April 12, 2019

Infos und Publikationen

Firmengründung in Malta

Malta ist für ausländische Investoren ein sehr attraktiver Standort durch das unternehmerfreundliche Besteuerungssystem, qualifizierte mehrsprachige Arbeitskräfte und eine sehr gut entwickelte Finanzwirtschaft, IT- und Tourismusindustrie. Eine Firmengründung kann sich hier sehr lohnen. Die maltesische Regierung fördert solche Vorhaben mit verschiedenen Programmen und Anreizen, zu denen auch deutliche Steuererleichterungen – über die geringen maltesischen Steuersätze hinaus – gehören.

Welche Arten von Firmen lassen sich auf Malta gründen?

  • Limited Liability Company (vergleichbar mit unserer GmbH) und Limited (Aktiengesellschaft)
  • Limited Partnership (Kommanditgesellschaft)
  • General Partnership (offene Handelsgesellschaft)

Jede Gesellschaftsform unterliegt ganz bestimmten Gründungsbestimmungen. Unsere Firmengründungsberater helfen Ihnen mit unserer kompletten Beistandsleistung.

Wie wird die private Limited Liability Company registriert?

Die maltesische GmbH ist die am häufigsten verwendete Gesellschaftsform in dem EU-Staat. Das Mindestgesellschaftskapital muss 1.165 Euro betragen. Erforderlich sind mindestens ein Direktor, zwei Gesellschafter, ein company secretary und der registrierte Gesellschaftssitz. Die Gesellschaftsdirektoren brauchen ausdrücklich keinen maltesischen Wohnort.

Wie lässt sich eine maltesische Aktiengesellschaft registrieren?

Diese Unternehmensart braucht mindestens zwei Aktionäre, zwei Direktoren und ein Mindestgesellschaftskapital von 46.600 Euro. Dieses muss gezeichnet werden, einzuzahlen bei der Gründung sind mindestens 25 Prozent. Die Aktien lassen sich dann an der maltesischen Börse handeln.

Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Malta

Anstelle einer neuen Firmengründung können ausländische Unternehmen auch maltesische Zweigniederlassungen errichten. Die Einzelfirma (sogenannte sole proprietorship) ist eine unkomplizierte Lösung.

Dokumente für die Firmengründung

Die beiden wichtigsten Dokumente sind die Gesellschaftssatzung und die Gründungsurkunde. Folgende Angaben sind darin erforderlich:

  • Gesellschaftsform, Namen + Wohnsitze der Gesellschafter bzw. Aktionäre
  • Firmenname
  • Sitz der Gesellschaft
  • Namen der Vorstände und des registrierten Agenten
  • Unternehmenszweck
  • Mindestaktienkapital inklusive Beiträge der einzelnen Mitglieder
  • Name / Wohnsitz des Unternehmenssekretärs
  • Kopien der Personaldokumente (Reisepass)

Für das Gründungsverfahren müssen Sie als Ausländer nicht ins Land einreisen. Die Ermächtigung eines Vertreters ist statthaft. Nach der Gründung wird die Firma registriert, anschließend sind Geschäftslizenzen, die Steueridentifikationsnummer und weitere Genehmigungen – so weit erforderlich – zu beantragen. Wer Arbeitskräfte beschäftigt, holt eine Arbeitgeberkennnummer ein und lässt die Beschäftigten bei der Employment and Training-Corporation (staatliche Arbeitsvermittlung) eintragen.

Die maltesische Vorratsgesellschaft

Ausländische Investoren, die auf dem maltesischen Markt schnell starten möchten, können das über den Kauf einer sogenannten Vorratsgesellschaft realisieren. Diese sogenannten Ready-made Companies (gebrauchsfertige Gesellschaften) weisen mehrere Vorteile auf. Sie gelten auf dem Markt als glaubwürdig, werden schnell registriert und erhalten schneller Kredite.

Virtuelles maltesisches Büro

Wer den maltesischen Markt zunächst nur testen möchte, errichtet dort ein virtuelles Büro. Dieses besteht nur aus einem Telefon-, Fax- und Internetanschluss im Land, sonstige übliche Betriebskosten entfallen. Die Dienstleistungen durch dieses Büro können das Sammeln eingehender Faxe, das Versenden von Faxen von der maltesischen Nummer aus (kann von jedem Ort der Welt aus online gesteuert werden), Anrufweiterleitungen und Aufnahme von Nachrichten auf die Voice Mailbox (mit Fernabfrage) sein. Auch maltesische Bankauszüge lassen sich vom virtuellen Büro aus anfordern.

Managementdienstleistungen für ein maltesisches Unternehmen

Ausländische Investoren, die auf die beschriebene Weise ein maltesisches Unternehmen errichtet haben, können hierfür Sekretariats- und Treuhanddienstleistungen in Anspruch nehmen. Dazu erhalten Sie eine ausführliche Beratung durch unsere Firmengründungsvertreter. Die Managementdienstleistungen entsprechen den jeweiligen Bedürfnissen eines ausländischen Investors.

Juristischer und ökonomischer Hintergrund für maltesische Gründungen

Der maltesische Staat holt seit Jahrzehnten ausländische Investoren ins Land und lockt mit günstigen Steuersätzen. Daher wurden die Gründungen auch juristisch sehr vorteilhaft gestaltet, sie gehen schneller als in fast jedem anderen EU-Staat. Das entsprechende Gesellschaftsrecht hat der maltesische Staat im Jahr 1995 entsprechend angepasst. Daher hat sich in dem Staat auch ein lokaler Markt von Beratern entwickelt, die ausländische Gründer ausgezeichnet unterstützen.